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erstellt am: 29/11/2017 um 08:59
Ich finde das sehr undurchsichtig?.. Wo findet man denn die geschützen Begriffe?...
Wie schon gesagt, bei einer bekannten Stempelherstellerin in Deutschland darf man in kleinen Stückzahlen mit ihren Stempeln gewerkeltes verkaufen...
[Editiert am 29/11/2017 um 09:06 von Mandarine]
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erstellt am: 29/11/2017 um 15:39
Das Problem ist, dass es zwar Stempel gibt, aber der Begriff erst im Nachhinein geschützt wurde. Also gilt hier das nicht mehr, weil das jetzt nicht mehr bei den Stempelherstellern liegt, sondern derjenige, der sich das schützen lassen hat, hat nur das REcht, die Dinge zu verkaufen. Ist blöd für die STempelhersteller, aber ist leider so.
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erstellt am: 29/11/2017 um 15:40
Zitat von Glitzeroma, am 23/11/2017 um 06:50 |
Da, wo sich jemand ein Wort schützen lassen will, muss es jemand geben, der das zulässt. Ich kann vlt. noch verstehen, dass man aus allem Profit ziehen und sich Wörter - die eigentlich Allgemeingut sind - schützen lassen will, aber dass das dann auch zugelassen wird - dafür habe ich kein Verständnis ............wo soll das alles noch hinführen??? |
Auch hier kann ich sagen: es kümmert keinen, welches Wort geschützt wird, hier zählt nur der rollende Taler. Du hast die Möglichkeit, Einspruch gegen ein Wort einzulegen, aber das kostet auch 200 Euro, glaub ich. Und erst dann wird geprüft, ob man das Wort schützen kann oder nicht.
Es ist alles eine Frage des GEldes
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